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   BGH, 08.12.1965 - IV ZR 297/64   

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https://dejure.org/1965,1175
BGH, 08.12.1965 - IV ZR 297/64 (https://dejure.org/1965,1175)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1965 - IV ZR 297/64 (https://dejure.org/1965,1175)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1965 - IV ZR 297/64 (https://dejure.org/1965,1175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unheilbare Zerrüttung der Ehe nach dem Ehegesetz (EheG) - Rechtskraft eines früheren Scheidungsurteils - Sittliche Rechtfertigung der Aufrechterhaltung einer Ehe - Auf dem Glauben beruhende Auffassung von der Unlöslichkeit einer Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 44, 359
  • NJW 1966, 776
  • MDR 1966, 407
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.06.1955 - IV ZR 71/55

    Widerspruch bei Heimtrennungsklage

    Auszug aus BGH, 08.12.1965 - IV ZR 297/64
    Sie wäre hingegen nicht zulässig, wenn die frühere Klage abgewiesen worden ist, weil das Gericht den Widerspruch für zulässig erachtet, aber festgestellt hat, daß die Aufrechterhaltung der Ehe sittlich gerechtfertigt ist, da der Beklagte in echter innerer Bindung an die Ehe und in der Bereitschaft, diese fortzusetzen, die Scheidung ablehnt (vgl. BGHZ 18, 13, 18) [BGH 18.06.1955 - IV ZR 71/55], und wenn der Kläger mit der neuen Klage keine neuen, nach Erlaß des früheren Urteils eingetretenen wesentlichen Tatsachen vorbringt, sondern nur in Widerspruch zu dem früheren Urteil geltend macht, der Widerspruch sei unzulässig oder dem Beklagten fehle die Bindung an die Ehe oder die zumutbare Bereitschaft, die Ehe fortzusetzen.
  • BGH, 25.10.1967 - IV ZR 18/66

    Rechtsmittel

    Zu einem solchen neuen Scheidungstatbestand gehören Tatsachen, die sich nach der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses zugetragen haben und die möglicherweise in Verbindung mit den im Vorprozeß gewürdigten oder anderen damals bereits vorhandenen Tatsachen ergeben, daß nach diesem Zeitpunkt für den Kläger das Recht entstanden ist, die Scheidung gemäß § 48 EheG zu verlangen (Senatsurteile BGHZ 44, 359 [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64]; 45, 329, 336 [BGH 06.06.1966 - IV ZR 28/65]; FamRZ 1967, 377).

    (Senatsurteile BGHZ 44, 359, 362 [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64] und FamRZ 1967, 377).

  • BGH, 08.03.1967 - IV ZR 312/65

    Rechtsmittel

    Zu einem solchen neuen Scheidungstatbestand gehören Tatsachen, die sich nach der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses zugetragen haben und die, möglicherweise in Verbindung mit den im Vorprozeß gewürdigten oder anderen damals bereits vorhandenen Tatsachen, ergeben, daß nach diesem Zeitpunkt für den Kläger das Recht erstanden ist, die Scheidung nach § 48 EheG zu verlangen (Urteile des Senats BGHZ 44, 359, 360, 45, 329, 336) [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64].

    Es ergibt sich daraus, daß für den Kläger, wenn nicht die Schuldfrage auf Grund neuer Tatsachen anders als im Vorprozeß zu beurteilen ist, ein Scheidungsrecht nur entstanden sein kann, sofern neue Tatsachen ergeben, daß der Beklagten nunmehr die Bindung an die Ehe oder die zumutbare Bereitschaft, die Ehe fortzusetzen, fehlt (BGHZ 44, 359, 361) [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64].

  • BGH, 06.04.1966 - IV ZR 28/65

    Wiederholte Scheidungsklage nach § 48 EheG

    Eine spätere, auf § 48 EheG gegründete Klage kann nur Erfolg haben, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt und beweist, die sich nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Vorprozeß zugetragen haben und die ergeben, daß entweder die jetzt bestehende unheilbare Zerrüttung der Ehe von dem Kläger nicht mehr ganz oder überwiegend verschuldet ist, oder daß die Beklagte die Bindung an die Ehe verloren hat oder daß sie nicht mehr bereit ist, die Ehe fortzusetzen, obwohl ihr dieses zuzumuten ist (vgl. das zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 8. Dezember 1965 - IV ZR 297/64-).
  • BGH, 23.06.1967 - IV ZR 44/66

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in mehreren Entscheidungen (LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 47; BGHZ 44, 359, 362) [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64] ausgesprochen, daß die religiöse Auffassung von der Ehe die Grundlage für eine echte Bindung an eine - sei es auch zerrüttete - Ehe sein kann.
  • BGH, 10.11.1967 - IV ZR 115/66

    Wiederholte auf § 48 EheG gestützte Klage

    Zu einem solchen neuen Scheidungstatbestand gehören Tatsachen, die sich nach der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses zugetragen haben und die, möglicherweise in Verbindung mit den im Vorprozeß gewürdigten oder anderen damals bereits vorhanden gewesenen Tatsachen, ergeben, daß nach diesem Zeitpunkt für den Kläger das Recht entstanden ist, die Scheidung nach § 48 EheG zu verlangen (Urteile des Senats BGHZ 44, 359, 360 [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64]; 45, 329, 336 [BGH 06.06.1966 - IV ZR 28/65]und FamRZ 1967, 377).
  • BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65

    Rechtsmittel

    Die religiöse Bindung an die Ehe ist dann erheblich, wenn durch sie das Bewußtsein der Verantwortung für den Ehepartner wachgehalten wird, während es nicht genügt, daß der Ehegatte sich der Auflösung der Ehe nur deshalb widersetzt, weil er äußerlich religiösen Pflichten nachkommen will, ohne daß sich das auf seine Einstellung gegenüber dem Ehepartner auswirkt und auch nur Ansatzpunkte für eine Verbundenheit mit diesem sichtbar sind (BGHZ 44, 359, 362, 363) [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64].
  • BGH, 14.10.1970 - IV ZR 1053/68

    Fehlen der Bindung an die Ehe oder der zumutbaren Bereitschaft zur Fortsetzung

    Ihm kann nicht entgegengehalten werden, daß insoweit seit der letzten Verhandlung des Vorprozesses neue Tatsachen eingetreten sein müßten, vielmehr sind alle in Betracht kommenden Tatsachen uneingeschränkt zu würdigen (BGHZ 44, 359 [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64]; BGH LM § 48 Abs. 2 EheG Nr. 95; Urteil vom 25. Februar 1970 - IV ZR 1040/68 -).
  • BGH, 25.02.1970 - IV ZR 1040/68

    Anforderungen an die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - Voraussetzungen für

    Ihm kann dann nicht entgegengehalten erden, daß insoweit seit der letzten Verhandlung des Vorprozesses neue Tatsachen eingetreten sein müßten, vielmehr sind alle in Betracht kommenden Tatsachen uneingeschränkt zu würdigen (BGHZ 44, 359 [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64]; BGH LM § 48 EheG Nr. 95 und Urteil vom 16. Oktober 1968 - IV ZR 658/68).
  • BGH, 18.03.1970 - IV ZR 1117/68

    Anforderungen an die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - Voraussetzungen für

    Damit ist gesagt, daß sie die Bindung an die Ehe besaß und die zumutbare Bereitschaft, die Ehe fortzusetzen, so daß es in diesen Richtungen neuer Tatsachen bedarf, um den Widerspruch hinfällig zu machen (BGHZ 44, 359, 361) [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64].
  • BGH, 21.06.1968 - IV ZR 602/68

    Rechtsmittel

    Dem steht die Vorschrift des § 616 ZPO und die Rechtskraft des früheren Urteils entgegen (vgl. BGHZ 44, 359 [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64]; 45, 329) [BGH 04.06.1966 - VIII ZR 20/64].
  • BGH, 12.10.1966 - IV ZR 126/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1968 - IV ZR 598/68

    Rechtsmittel

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